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| Arbeitsrecht |
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| Kompetenzen |
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Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich dabei sowohl auf das Gebiet des individuellen, als auch auf das Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts.´
Ausführliche Vorgespräche über die tatsächlichen Hintergründe des Falles sind für uns selbstverständlich. Die Bearbeitung des Mandats erfolgt zudem stets unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Das arbeitsrechtliche Sachgebiet wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Sven Opelka betreut.
Herr Rechtsanwalt Opelka ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie als Mediator tätig.
Angesichts seiner Erfahrungen im Bereich der außergerichtlichen Konfliktbewältigung nutzt Herr Rechtsanwalt Opelka auch außerhalb der Gerichtsverhandlungen jede Möglichkeit, konstruktive Gespräche mit den Beteiligten zu führen.
Unsere langjährige Beratungspraxis, aufgrund derer wir sowohl mit den Rechtsstandpunkten der Arbeitgeber, als auch mit denen der Arbeitnehmer hinlänglich vertraut sind, ermöglicht uns die kurzfristige Erarbeitung von Einigungen und Vergleichslösungen und damit eine möglichst schnelle und kostengünstige Streitbeilegung im Interesse unserer Mandanten
Die Bearbeitung der arbeitsrechtlichen Mandate erfolgt selbstverständlich unter ständiger Berücksichtigung der steuerlichen und sozialrechtlichen Aspekte.
Wir würden uns freuen, auch Ihnen bei der Bewältigung Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme behilflich sein zu dürfen.
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| Individuelles Arbeitsrecht |
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- Kündigungen/Kündigungsschutzklagen / Abfindungen (Sperrzeit)
- Inhaltliche Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Individuelle und tarifliche Vergütungsfragen
- Umsetzungen und Versetzungen
- Zeugnisrecht
- Recht des Betriebsübergangs
- Arbeitszeit- und Urlaubsrecht
- Gestaltung / Beendigung von Dienstverträgen mit Führungskräften
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| Kollektives Arbeitsrecht |
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- Gestaltung von Sozialplänen und Interessenausgleichsvereinbarungen
- Vertretung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Allgemeines Betriebsverfassungsrecht
- Prüfung der Anwendung von Tarifverträgen in Arbeitsverhältnissen
- Anwaltliche Vertretung in Beschlussverfahren
- Schulung von Betriebsräten
- Beratung in allen Fragen des Personalvertretungsrechtes
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Ausführliche Vorgespräche über die tatsächlichen Hintergründe des Falles sind für uns selbstverständlich. Die Bearbeitung des Mandats erfolgt zudem stets unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Das arbeitsrechtliche Sachgebiet wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Sven Opelka betreut.
Herr Rechtsanwalt Opelka ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie als Mediator tätig.
Angesichts seiner Erfahrungen im Bereich der außergerichtlichen Konfliktbewältigung nutzt Herr Rechtsanwalt Opelka auch außerhalb der Gerichtsverhandlungen jede Möglichkeit, konstruktive Gespräche mit den Beteiligten zu führen.
Unsere langjährige Beratungspraxis, aufgrund derer wir sowohl mit den Rechtsstandpunkten der Arbeitgeber, als auch mit denen der Arbeitnehmer hinlänglich vertraut sind, ermöglicht uns die kurzfristige Erarbeitung von Einigungen und Vergleichslösungen und damit eine möglichst schnelle und kostengünstige Streitbeilegung im Interesse unserer Mandanten.
Die Bearbeitung der arbeitsrechtlichen Mandate erfolgt selbstverständlich unter ständiger Berücksichtigung der steuerlichen und sozialrechtlichen Aspekte.
Wir würden uns freuen, auch Ihnen bei der Bewältigung Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme behilflich sein zu dürfen. |
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Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin |
| Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin - Rechtsanwalt Opelka |
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